Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der COLNEO GmbH, Frankenstr. 232 45134 Essen (im Folgenden auch: Anbieter) und dem Kunden (im Folgenden auch: Kunde oder Lizenznehmer).

1.2. Die COLNEO GmbH leistet oder liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Davon abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in Schriftform vereinbart werden.

1.3. Mit Anmeldung (Account anlegen) oder der Registrierung auf einer der Webseiten des Anbieters (colneo.com, colneo.info, colneo.services) erklären sich der Kunde, die jeweiligen Nutzer der Lösung und etwaige weitere Personen, die
im Namen des Kunden die Lösung im vollen Umfang nutzen, mit den Geschäfts- und Vertragsbedingungen einverstanden.

1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch dieser Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt.


2. Leistungen

2.1. Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich bereit. Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Zusätzlich sind Module
als Desktop Varianten verfügbar.

Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, ergänzend aus der Benutzerdokumentation der Software.
Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software (Cloud-Lösung) über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags
für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Desktop und mobile Lösungen (Apps) werden als installierbare Dateien angeboten und auf den Rechnern der Kunden ausgeführt.

2.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Software und deren Funktionalitäten zu ändern. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund

– einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,

– geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards),

– des Schutzes der Systemsicherheit, oder der Weiterentwicklung der Software

2.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar
machen.

2.4. Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Angebotes und Vertrages.

2.5. Leistungstermine oder -fristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.


3. Nutzungsumfang und Nutzungsrechte

3.1. Da die SaaS/Cloud-Software auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleister abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solche Rechte
ein.

3.2 Für die Desktop-Komponenten überlässt der Anbieter dem Kunden die im Lizenz- und Wartungsvertrag aufgeführte Software zur vertragsgemäßen Nutzung. Die Software wird dem Kunden im Objektcode als Download bereitgestellt. Die Software
kann nur mit einem von COLNEO bereitgestellten Kopierschutz (Lizenznummer) genutzt werden.

3.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während

der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen

über das Internet zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. Desktop-Applikation oder mobile App) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende
Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3.3. Die durch die SaaS/Cloud-Standardsoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten (inkl. der Rohdaten) werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten
und kann daher vom Anbieter jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrags, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht vom Anbieter besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt
durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Standardsoftware zu erhalten.
Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.4. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen, soweit es nicht die Funktionen der Anwendung selbst
zulassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

3.5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt
werden.

3.6. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben
zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name, Email und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

3.7. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete und in seinem Leistungspaket entsprechende Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen
zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff

auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung
des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

3.8. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

3.9. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden
hat.

3.10. Einige Komponenten der Software sind unter etwaigen Open Source Lizenzen lizensiert. Den Source Code kann man bei der jeweiligen Komponente frei auf der jeweiligen Internetpräsenz herunterladen. Eine entsprechende Liste der Komponenten
und der Lizenzen kann dem Anbieter bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Änderungen an dem Original Source Code der genutzten Komponente fällt unter Ziffer 6.1 und 6.2 dieser Bestimmungen.


4 Verfügbarkeit, Leistungsmängel

4.1. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.

4.2. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

4.3. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen
von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann
Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten
Leistungen.

4.4 Wir sind bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Software sicher zu stellen. Nichtsdestotrotz kann es für Wartungsarbeiten erforderlich sein, die Verfügbarkeit der Software zweitweise einzuschränken. Sofern möglich, wird der Kunde
rechtzeitig im Voraus über das Zeitraum einer Wartung informiert. Die Zeiträume für Wartungsarbeiten werden so geplant, dass die Beeinträchtigung bei der Nutzung der Software so gering wie möglich ausfällt.

4.5 Die Verfügbarkeit der Software beträgt im monatlichen Mittel 99,5%. Maßgeblich ist der Kalendermonat. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
vom Anbieter liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, die mit einer Frist von mindestens achtundvierzig Stunden angekündigt wurden. Planmäßige Wartungsarbeiten erfolgen nicht an den Wochentagen montags bis freitags, zwischen
8 und 20 Uhr (Zeitzone Mitteleuropa). Wartungsarbeiten dürfen jedoch die Verfügbarkeit nicht länger als zwölf Stunden in Folge beeinträchtigen oder unterbrechen.

4.6. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
der Software führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

4.7. Die Überwachung der Grundfunktionen und der Schnittstellen der Software (Cloud-Lösung) erfolgt täglich. Die Wartung der Software ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern,
welche dazu führen, dass die Nutzung der Software nicht mehr möglich bzw. wesentlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen vier Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden über das Bestehen des Fehlers.

5 Datenschutz und Datensicherheit

5.1. Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die der EU-DSGVO, zu beachten.

5.2. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der
Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die
Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß sonstigen Rechtsnormen notwendig ist.

5.3. Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter
Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Der Anbieter und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

5.4. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt
im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

5.5. Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum gespeichert werden.

5.6. Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.

5.7. Der Anbieter bzw. von ihm beauftrage Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6 Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung
erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

6.3. Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

6.4. Der Nutzer darf nicht wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes Material einführen, das bösartig oder technologisch schädlich für die Software ist, oder die Software über einen Dienstverweigerungs-Angriff („Denial-of-Service
Attack”) oder einen verteilten Denial-of-Service Attack angreifen.

6.5. Der Nutzer darf nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zur Software, zu dem Server, auf dem die Software gespeichert ist, oder zu einem mit der Software verbundenen Server, Computer oder einer Datenbank zu verschaffen.

6.6. Der Nutzer ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten allein verantwortlich. COLNEO prüft die vom Nutzer mit der Software genutzten Inhalte nicht.

7 Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

7.1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die
vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8 Preis, Zahlung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

8.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Umsatzsteuer, wenn nicht anders angegeben.

8.2. Zahlungen sind ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, frei auf das Konto von COLNEO zu leisten.

Der Kunde kann nur mit rechtskräftigen und unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

Der Anbieter behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Software, den Datenträgern und der Programmdokumentation bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender
Forderungen aus diesem Vertrag vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur deren Einlösung.

Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Anwenders gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch CONEO nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn COLNEO teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch COLNEO erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Anwender angefertigten Programmkopien müssen gelöscht und von den Systemen des Kunden entfernt werden.

Der Kunde hat das Entfernen der Software von seinen Systemen auf Verlangen vom Anbieter nachzuweisen.

9 Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

9.1. Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner
haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige
Informationen zur Verfügung stellen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen der Zugang zu notwendigen Informationen nicht möglich ist oder sich verzögert, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen
werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.

9.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte,
die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters verwendet.

9.4. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese
Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

9.5. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen,
die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

10 Störungen bei der Leistungserbringung

10.1. Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich
einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

10.2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

10.3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb
angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu
erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung,
der

auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung
für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.

10.4. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens-
oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt
werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr.

11 Sachmängel

11.1. Bei Sachmängeln hat der Kunde folgende Rechte (der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf automatische Programmaktualisierungen und -erweiterungen): – COLNEO ist verpflichtet, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder
neu zu liefern (Nacherfüllung). – Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

11.2. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.

11.3. Ein Fehler oder Mangel liegt bei nicht nur unerheblichen negativen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die sich auf die vertragliche Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirken, vor.

11.4. Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

12 Rechtsmängel

12.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunde Ansprüche wegen der Verletzung von Schutz-rechten (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte) durch die Nutzung der Software geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt,
haftet COLNEO wie folgt: COLNEO wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Software so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, aber im Wesentlichen der vereinbarten Software in für den Kunden zumutbarer
Weise entspricht oder den Kunden von Lizenzvergütungen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies COLNEO zu angemessenen Bedingungen nicht, wird COLNEO die Software gegen Erstattung der entrichteten
Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrags zurücknehmen; der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet die Software zurückzugeben.

12.2. Voraussetzung für die Haftung von COLNEO nach vorstehender Ziffer ist, dass der Kunde COLNEO von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung
einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen COLNEO überlässt oder nur im Einvernehmen mit COLNEO führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten von COLNEO.
Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzungen
nicht verbunden ist.

12.3. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen COLNEO ausgeschlossen.

12.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von COLNEO vor.

13 Haftung

13.1. COLNEO haftet unbeschränkt bei Personenschäden sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Fehlen garantierter Eigenschaften.

13.2. Die Haftung von COLNEO für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, COLNEO hat wesentliche Vertragspflichten verletzt.
In diesem Fall ist die Haftung von COLNEO auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt COLNEO bei Vertragsabschluss aufgrund der COLNEO bekannten Umstände rechnen musste.  Als voraussehbarer Schaden im Sinne
vorstehender Klausel gilt ein Schaden von max. 10.000,00 EUR.

13.3. COLNEO haftet jedoch nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen, Verlust von Zinsen.

13.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.

13.6. Andere oder weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

14 Übertragung der Rechte und Pflichten

14.1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen

15 Schlussbestimmungen

15.1. Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen zu dem Vertragsgegenstand, weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Die Änderung, Erweiterung oder Beendigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform,
dies gilt auch für diese Schriftformklausel entsprechend. Textform ist nicht ausreichend. Alle Verträge sowie eventuelle Vertragsergänzungen sind nur mit rechtsverbindlichen Unterschriften seitens COLNEO gültig.

15.2. Abweichende, oder diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn COLNEO den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so durch Wirksame zu ersetzen, dass
der mit dem Vertrag verfolgte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dies gilt entsprechend im Falle einer von den Parteien nicht gewollten Regelungslücke oder im Falle von unerfüllbaren Bestimmungen.

15.4. Es gilt deutsches Recht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von COLNEO zuständige Gericht; COLNEO ist aber auch berechtigt, Ansprüche an dem für den Sitz des Kunden zuständigen
Gericht geltend zu machen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlossen.

Stand: 11.2022